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Icon Förderprogramm Moorschutzdatenbank
FÖRDERUNG
Landschaftswasserhaushalt und naturnahe Gewässerentwicklung
2021 - 2025
Ziel der Förderung ist eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in Brandenburg und zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Weiterhin werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt. Die Finanzierung der Vorhaben dient der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung gemäß § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Förderberechtigte
  • Gewässerunterhaltungsverbände
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes
Was wird gefördert?

Generell werden Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung gefördert, deren Ziel darin besteht, den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu verbessern.

  • Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen für Maßnahmen 
  • Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen Zustand bzw. das Potenzial der oberirdischen Gewässer zu verbessern durch:
    1. Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen durch Einrichtung und Gestaltung von Gewässerrandstreifen einschließlich standortgerechter Pflanzungen
    2. Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen durch Gewässerentwicklungskorridore, Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen beziehungsweise Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung
    3. Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen durch Veränderung von Menge, Struktur und Zusammensetzung des Substrats im Fließgewässerbett und Gewässerboden
    4. Verbesserung/Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer, insbesondere durch die Errichtung geeigneter Fischwanderhilfen, Rückbau oder bauliche Anpassung von Querbauwerken
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft
    1. Hydromorphologische Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, die der Verbesserung des Wasserrückhalts im Gewässer dienen wie Anhebung der Gewässersohle, Reduzierung von Sohleintiefungen
    2. Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, die durch Schaffung und Wiederherstellung von Speicherfunktionen in der Landschaft, zum Beispiel Anbindung von Kleingewässern oder das Anlegen von Pufferräumen, der Verbesserung des Wasserrückhalts dienen
    3. Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, die durch Herstellung und Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten des Gebietsabflusses durch wasserwirtschaftliche Anlagen der Verbesserung des Wasserrückhalts dienen
Bundesland
Diese Förderung finanziert:
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