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FÖRDERUNG
Förderung investiver Naturschutz in Niedersachsen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
GAK investiver Naturschutz Niedersachsen
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Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das Hauptinstrument zur Förderung einer nationalen Agrarstruktur, für die Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt werden.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine einjährige Fördermaßnahme mit einem Projektdurchführungszeitraum bis zum 31.12.2024. Zuwendungsfähige Vorhaben können ab einer Zuwendungssumme von 25.000 € gefördert werden. Bewilligungsbehörde ist der NLWKN.

Es wird zwischen zwei Maßnahmen (A und B) unterschieden:

  • Maßnahme A „Grunderwerb in Schutzgebieten“ dient der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten in Schutzgebieten der Agrarlandschaft.
  • Bei Maßnahme B „Förderung der Insektenvielfalt“ sind Grunderwerb, investive Maßnahmen und die Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen zum Zwecke der Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen sowie Lebensstätten für Insekten der Agrarlandschaft förderfähig.
Kontakt

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Aylin Schulte
Im Dreieck 12
26127 Oldenburg

Telefon: 0441-95069-125
E-Mail: GAK@nlwkn.niedersachsen.de

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Bundesland
Diese Förderung finanziert:
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