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Icon Förderprogramm Moorschutzdatenbank
FÖRDERUNG
Projektförderung der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
seit 2012
Die Stiftung fördert die Renaturierung von Mooren im Land Brandenburg. Egal ob Landkreis oder Kommune, Privatperson, Verband oder Verein - jede juristische oder natürliche Person kann einen Projektantrag stellen.
Was wird gefördert?
  • Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
  • die Sicherung von Grundstücken, die für den Naturschutz oder die Landschaftspflege besonders geeignet sind,
  • Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so sie für das Land Brandenburg von Bedeutung sind.

Eines sollten alle beantragten Projekte gemeinsam haben: Sie müssen den Zustand von Natur und Landschaft nachhaltig verbessern. Daher unterstützen wir weder eine reine Flächensicherung noch von Maßnahmen entkoppelte Planungsleistungen finanziell.

Schwerpunkte

Diese Themen spielen für unsere Arbeit und unsere Projektförderung eine bedeutende Rolle:

  • Maßnahmen zum Biotopverbund und zur Minderung von Zerschneidung,
  • Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes durch Kleingewässerwiederherstellung und –renaturierung,
  • Renaturierung von Fließgewässern sowie Regenerierung von Feuchtlebensräumen, insbesondere von Mooren,
  • spezieller Artenschutz, insbesondere Amphibienschutz,
  • Flächenerwerb zur nachhaltigen Aufwertung und Sicherung von Flächen in naturräumlichem Zusammenhang mit Eingriffsschwerpunkten sowie von Flächen mit hohem Naturschutzwert,
  • Aufbau und Unterstützung von regionalen Flächenpools im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
  • Unterstützung von Naturschutzgroßprojekten
  • Projekte in Gemeinden, in denen Ersatzzahlungen aus durch Windenergieanlagen verursachten Beeinträchtigungen vereinnahmt wurden.
Fristen 

Projektanträge bis zu einer Fördersumme von 150.000 Euro können Sie jeder Zeit bei der Geschäftsstelle einreichen. Hierbei ist zu beachten, dass zwischen der Einreichung Ihres Antrages und dem gewünschten Projektbeginn mehr als drei Monate liegen.

Wenn Sie für Ihr Projekt eine Zuwendung von über 150.000 Euro beantragen möchten, sind die Anträge bis zum 1. November bei der Stiftung einzureichen.

 

 

Fördervolumen in Euro
Fördersumme bis zu 150.000,00 €
Kontakt

Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg 

Heinrich-Mann-Allee 18/19
14473 Potsdam

E-Mail: foerderung@naturschutzfonds.de

Anett Franz | Leitung Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 780

Claudius Schneider | Fördermanagement
Tel.: (0331) 971 64 865

Bundesland
Diese Förderung finanziert:
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