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FÖRDERUNG
Förderrichtlinie Landschaftswerte
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie Sicherung der biologischen Vielfalt
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Durch die Förderrichtlinie Landschaftswerte wurden Maßnahmen in Niedersachsen unterstützt, die einen nachhaltigen Beitrag zur Bewahrung, zum Schutz und zur Förderung des Natur- und Kulturerbes leisten, die die Entwicklung der geschützten Natur und Landschaft positiv beeinflussen und damit zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum beitragen.

Weiterhin sollte die Sicherung und Entwicklung natürlicher Infrastrukturen unterstützt werden, durch die die Biodiversität erhöht wird oder Ökosystemdienstleistungen erbracht werden.

Die Förderrichtlinie „Landschaftswerte“ wird seitens des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zusätzlichen Landesmitteln finanziert. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachen (NBank). Der NLWKN bewertet die Projekte aus fachlicher Sicht. Darüber hinaus engagiert sich der NLWKN mit eigenen Projekten.

In der Förderperiode 2014 bis 2020 standen 39,8 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung. Daneben waren 12,8 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen. Die Mittel wurden auf sechs Förderjahre aufgeteilt.

Die Förderung wurde als "Förderrichtlinie Landschaftswerte 2.0" weitergeführt. 

Fördervolumen in Euro
52.600.000,00
Thema
Bundesland
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