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FÖRDERUNG
Programm zur Revitalisierung von Mooren
ProMoor
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Gefördert wurden mit dieser Richtlinie Maßnahmen im Land Brandenburg, zur Minderung von Treibhausgasemissionen aus organischen Böden. Ziel war es auch, die Erhöhung der Kohlenstoffspeicherfunktion der Moore und der damit vergesellschafteten organischen Böden durch eine Anpassung der Bodennutzung und durch kulturbautechnische Maßnahmen zu erreichen.
Gefördert wurden:
1. Projekte, die den Erhalt und die Wiederherstellung von naturnahen Mooren im Land Brandenburg anstreben:
- Umsetzung eines an den Moorschutz angepassten Wassermanagements, unter anderem durch die Verlegung von Grundwassermessrohren, die Errichtung von Stauanlagen, Sohlschwellen, Grabenverfüllung und anderes,
- Errichtung oder Rekonstruktion wasserbaulicher Anlagen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Moorerhalt stehen,
- biotopeinrichtende Maßnahmen, zum Beispiel Entnahme von Gehölzen/Biomasse, Flachabtorfung,
- die fachliche Begleitung der Vorhaben im Hinblick auf die Auswirkung der Maßnahmen auf den Naturhaushalt,
- Flächenerwerb, der zur Durchführung einer beantragten förderfähigen Maßnahme zwingend erforderlich ist.
2. wurden Projekte unterstützt, die die Minderung des Bodendrucks durch den Einsatz geeigneter Technik und deren Erprobung und Validierung im Hinblick auf die Klima- und Bodenschutzwirkung, sowie Wirtschaftlichkeit im Rahmen von Demonstrationsvorhaben im Land Brandenburg zum Ziel haben:
- der Umbau beziehungsweise die Umrüstung bestehender Technik,
- die Anschaffung gebrauchter oder neuer Technik,
- technische Anpassung und Erprobung von Technik und Verfahren bis zur Anwendungsreife,
- Etablierung einer Nasskultur, zum Beispiel Rohrkolben- oder Schilfanbau,
- investive Maßnahmen zum Wassermanagement wie zum Beispiel Um- oder Neubau von Stauanlagen, Grabenverfüllung, Stützschwellen etc., die mit dem Fördergegenstand im Zusammenhang stehen.
übergeordnete Förderung
Bundesland