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FÖRDERUNG
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
DAS- Förderrichtlinie
Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert mit der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, als eine von vielen Maßnahmen, die Eigenvorsorge auf kommunaler, regionaler und lokaler Ebene zu stärken.

Die Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) schafft gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe kommunaler Anpassungskonzepte. Das Ziel ist, existierende Chancen zu nutzen und Schäden zu verringern. Gefördert werden vor allem lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den folgenden Förderschwerpunkten:

A. Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement: hierdurch wird die Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts, Umsetzungsvorhaben sowie ausgewählte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert.

B. Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung: hierdurch wird die praxisnahe Entwicklung von Verfahrensweisen, Konzepten und Strategien sowie die pilothafte Umsetzung gefördert. Dieser Förderschwerpunkt umfasst 2 Module, die Erstellung eines Konzepts und die Umsetzung des Konzepts.

Für die Beantragung der Mittel werden jährlich sogenannte Förderfenster geöffnet. 2023 werden die Rahmenbedingungen für eine Antragstellung in den Förderschwerpunkten A "Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement" und B "Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung" finanziert aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) sowie der Zeitpunkt der Öffnung eines Förderfensters bekannt gegeben. Eine angemessene Vorbereitungszeit zwischen Veröffentlichung der Ankündigung und der Öffnung des Förderfensters wird dabei sichergestellt.

Kontakt

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels 
E-Mail: das-foerderprogramm@z-u-g.org 

Bundesland
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