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Finanzierungsinstrument

FÖRDERUNG
seit 1986
Das Land Schleswig-Holstein bietet Landwirt*innen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes fünfjährige Vereinbarungen an, um bestimmte Nutzungsformen durch Ausgleichszahlungen zu fördern. So werden beispielsweise im Grünland eine extensive Beweidung und eine wildtierschonende Mahd sowie im Ackerland die gezielte Ansaat verschiedener Futter- und Blühpflanzen als Nahrung für Wildtiere gefördert.