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FÖRDERUNG
Investitionen in eine klimagerechte Landnutzung und Entwicklung von organischen Böden
Klima-/Moorschutz - investiv
2024 - 2027
Über Jahrhunderte war die Urbarmachung und Bewirtschaftung und damit auch die Entwässerung von Flächen für die Versorgung der Menschen erforderlich. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels müssen nun jedoch neue Wege, zu einer klimagerechten Landwirtschaft gefunden werden. Dabei gilt es, die landwirtschaftlichen Strukturen in Brandenburg zu erhalten und gleichzeitig die Flächennutzung so umzustellen, dass die negativen Auswirkungen auf das Klima deutlich reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dies bedarf eines umfassenden Transformationsprozesses.
Die Förderrichtlinie soll diesen Transformationsprozess unterstützen und beinhaltet folgende investive Förderschwerpunkte:
- Renaturierung von Mooren und Anpassung des Staumanagements
- Einführung/Verbreitung moorschonender Bewirtschaftungstechnik sowie Verwertungsverfahren für moorschonend erzeugte Biomasse (innovative und komplexe Verfahren mit wissenschaftlicher Begleitung und Standardverfahren)
- Erprobung moorangepasster Nutztierrassen und Pflanzensorten
Förderziele und -schwerpunkte
- Moorrevitalisierung und Anpassung des Staumanagements zur Erreichung höherer Wasserstände
- Einführung und Erprobung von Verfahren zur Erzeugung und Verwertung von Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung mit wissenschaftlicher Begleitung
- Einführung und Erprobung moorschonender und moorerhaltender Bewirtschaftungsverfahren
- Erprobung von Nutztierrassen und Pflanzensorten zur Umstellung auf moorschonende oder moorerhaltende Flächennutzung
- Einführung von dezentralen Verwertungsverfahren für Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung
Vorraussetzungen
- Projektflächen in Brandenburg
- Projekte müssen Mindestpunktzahl erreichen (siehe Projektbewertungskriterien)
- Bei kooperativen Vorhaben: Vorlage Kooperationsvertrag
- Bei genehmigungsrelevanten Vorhaben: Nachweis der Beantragung der Genehmigung.
- Einhaltung von Zweckbindungsfristen, Voraussetzung für kooperative Vorhaben, Möglichkeit der Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns
Darüber hinaus gelten für die unterschiedlichen Fördergegenstände spezifische Fördervoraussetzungen. Die wichtigsten dieser spezifischen Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie sowie weiterführende Informationen in der Förderrichtlinie.
Fördermittelgeber
Kontakt
Landesamt für Umwelt
Andrea Hätscher (Stabsstelle Finanz- und Fördermanagement)
E-Mail: moorinvest@lfu.brandenburg.de
Telefon: +49 33201 442-143
Bundesland