Hier werden alle Förderungen gelistet, die in der Moorschutzdatenbank aufgeführt werden. Wenn Sie weitere Förderungen beisteuern wollen, nutzen Sie bitte das Förderungsformular.
Ökokontomaßnahmen sind vorgezogene Kompensationsmaßnahmen für zukünftige Eingriffe, die von Eingriffsverursachern oder Anderen durchgeführt wurden und nach Anerkennung in einem Ökokonto eingebucht werden. Im konkreten Eingriffsfall können die Ökokontomaßnahmen dann Kompensationspflichtigen angeboten werden. Sobald eine Maßnahme zur Kompensation eines Eingriffs geeignet ist, kann sie im Rahmen des dazugehörigen Genehmigungsverfahrens als Kompensationsmaßnahme zugeordnet und aus dem Ökokonto ausgebucht werden. Dabei kommen auch Maßnahmen in Mooren in Frage.
Die Nationale Klimaschutzinitiative unterstützt durch verschiedene Förderprogramme Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland finanziell. Antragsfähig sind z. B. Unternehmen, Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen. Die Förderschwerpunkte sind breit aufgestellt und reichen von innovativem Klimaschutz über Abwasserentsorgung und Beleuchtung bis hin zu Mobilität.
Der BUND Sachsen-Anhalt schützt und entwickelt das Grüne Band in Sachsen-Anhalt als Biotopverbund und lebendiges Denkmal, fördert nachhaltige Nutzung und sensibilisiert für dessen ökologische und historische Bedeutung.
Das Land Schleswig-Holstein bietet Landwirt*innen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes fünfjährige Vereinbarungen an, um bestimmte Nutzungsformen durch Ausgleichszahlungen zu fördern. So werden beispielsweise im Grünland eine extensive Beweidung und eine wildtierschonende Mahd sowie im Ackerland die gezielte Ansaat verschiedener Futter- und Blühpflanzen als Nahrung für Wildtiere gefördert.
"Chance.natur" dient der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das Hauptinstrument zur Förderung einer nationalen Agrarstruktur, für die Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt werden.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist ein Finanzinstrument der Europäischen Union, das speziell für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gebiete und der Landwirtschaft geschaffen wurde.
Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale
LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Die Europäische Union unterstützt mit dem LEADER-Ansatz seit 1991 modellhafte Projekte im ländlichen Raum.
Gefördert werden Vorhaben des Naturschutzes mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität. Beim Moorschutz ist außerdem auch der Klimaschutz Zuwendungszweck.
Ziel des Ressortforschungsplan ist es, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und seine Behörden in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dazu werden jährlich ein Forschungsrahmen sowie neue Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE Vorhaben) identifiziert, die über Haushaltsmittel finanziert werden.
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) will die Bundesregierung entscheidend dazu beitragen, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Diese Klimaschutzleistungen umfassen Minderung, Anpassung und Negativemissionen.