Hier werden alle Förderungen gelistet, die in der Moorschutzdatenbank aufgeführt werden. Wenn Sie weitere Förderungen beisteuern wollen, nutzen Sie bitte das Förderungsformular.
Die Stiftung fördert die Renaturierung von Mooren im Land Brandenburg. Egal ob Landkreis oder Kommune, Privatperson, Verband oder Verein - jede juristische oder natürliche Person kann einen Projektantrag stellen.
Mit dem Bundesprogramm "Biologische Vielfalt" fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.
Der Deutsche Moorschutzfonds wurde im Jahr 2011 vom NABU und der Volkswagen Leasing GmbH gegründet. Mit ihm wurde ein Instrument geschaffen, mit dem dauerhafte zusätzliche Moorschutzprojekte in Deutschland finanziert werden können. Durch die gezielte Kombination mit Fördergeldern soll das aus dem Moorschutzfonds eingesetzte Geld vervielfacht werden.
Ökokontomaßnahmen sind vorgezogene Kompensationsmaßnahmen für zukünftige Eingriffe, die von Eingriffsverursachern oder Anderen durchgeführt wurden und nach Anerkennung in einem Ökokonto eingebucht werden. Im konkreten Eingriffsfall können die Ökokontomaßnahmen dann Kompensationspflichtigen angeboten werden. Sobald eine Maßnahme zur Kompensation eines Eingriffs geeignet ist, kann sie im Rahmen des dazugehörigen Genehmigungsverfahrens als Kompensationsmaßnahme zugeordnet und aus dem Ökokonto ausgebucht werden. Dabei kommen auch Maßnahmen in Mooren in Frage.
Die Nationale Klimaschutzinitiative unterstützt durch verschiedene Förderprogramme Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland finanziell. Antragsfähig sind z. B. Unternehmen, Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen. Die Förderschwerpunkte sind breit aufgestellt und reichen von innovativem Klimaschutz über Abwasserentsorgung und Beleuchtung bis hin zu Mobilität.
Der BUND Sachsen-Anhalt schützt und entwickelt das Grüne Band in Sachsen-Anhalt als Biotopverbund und lebendiges Denkmal, fördert nachhaltige Nutzung und sensibilisiert für dessen ökologische und historische Bedeutung.
Das Land Schleswig-Holstein bietet Landwirt*innen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes fünfjährige Vereinbarungen an, um bestimmte Nutzungsformen durch Ausgleichszahlungen zu fördern. So werden beispielsweise im Grünland eine extensive Beweidung und eine wildtierschonende Mahd sowie im Ackerland die gezielte Ansaat verschiedener Futter- und Blühpflanzen als Nahrung für Wildtiere gefördert.
"Chance.natur" dient der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.
Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale
LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Die Europäische Union unterstützt mit dem LEADER-Ansatz seit 1991 modellhafte Projekte im ländlichen Raum.
Ziel des Ressortforschungsplan ist es, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und seine Behörden in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dazu werden jährlich ein Forschungsrahmen sowie neue Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE Vorhaben) identifiziert, die über Haushaltsmittel finanziert werden.