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FÖRDERUNG
Vertragsnaturschutz Schleswig-Holstein
seit 1986
Das Land Schleswig-Holstein bietet Landwirt*innen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes fünfjährige Vereinbarungen an, um bestimmte Nutzungsformen durch Ausgleichszahlungen zu fördern. So werden beispielsweise im Grünland eine extensive Beweidung und eine wildtierschonende Mahd sowie im Ackerland die gezielte Ansaat verschiedener Futter- und Blühpflanzen als Nahrung für Wildtiere gefördert. Die Ausgleichszahlungen des Landes ermöglichen es, auch mittlerweile unrentabel gewordene, extensive Landnutzungen beizubehalten bzw. spezielle Artenschutzmaßnahmen durchzuführen. So dienen die Zuwendungen dem Ausgleich von Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten infolge der naturschutzfachlichen Bewirtschaftungsvorgaben. Die Finanzierung wird hauptsächlich aus ELER-Mitteln der EU geleistet.

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bietet die Landesregierung Schleswig-Holsteins bereits seit 1986 den Landwirten unterschiedliche Vertragsmuster an, um Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft geeignete Lebensraumbedingungen zu erhalten bzw. zu schaffen. Der Vertragsnaturschutz ist eine landesspezifische, auf den Naturschutz ausgerichtete Agrarumwelt- und Klimamaßnahme.

Ziele des Vertragsnaturschutzes sind insbesondere:

  • Umsetzung des Netzes Natura 2000 durch angepasste Bewirtschaftung zur Förderung von Arten und Lebensraumtypen innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten
  • Erfüllung EU-rechtlicher und nationaler Artenschutz-Verpflichtungen (vgl. auch § 44 Bundesnaturschutzgesetz)
  • Umsetzung der Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein (Biodiversität: Kurs Natur 2030)

Durch die Ausgleichszahlungen sollen Landbewirtschafter auf freiwilliger Basis zu ökologisch-wertvollen Landnutzungsformen motiviert werden, welche über bestehende rechtliche Verpflichtungen (EU-, Bundes- bzw. Landes-Recht) hinausgehen. Die Zuwendungen dienen dem Ausgleich von Ertragseinbußen bzw. Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten infolge der naturschutzfachlichen Bewirtschaftungsvorgaben.

Es stehen verschiedene Vertragsmuster zur Verfügung, die einerseits in den FFH- und EG-Vogelschutzgebieten sowie in Naturschutzgebieten angeboten werden, aber auch für Flächen mit Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen bzw. Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (z.B. Amphibienarten) sowie Vogelarten, die auf landwirtschaftlichen Flächen brüten (z. B. Kiebitz).

Die Verträge gelten für fünf Jahre. Für die laufende ELER-Förderperiode 2022-2027 wurden im Rahmen des GAP-Strategieplans neue Vertragsmuster entwickelt, die in Höhe von 80% (100%) durch die EU kofinanziert/(finanziert) werden.

Kontakt

Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Ansprechpartner: Herr Jochen Thun

Fabrikstraße 6
24103 Kiel

Telefon: 0431 54443 - 0 (Vermittlung)
Telefon Herr Thun: 0431 54443 - 411
E-Mail: info-vertragsnaturschutz@lgsh.de

Bundesland
Diese Förderung finanziert:
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