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Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) Akteur*innen, die sich für die Wiedervernässung von Mooren aktiv einbringen wollen.
Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) Akteur*innen bei der Wiedervernässung von kleinen, naturschutzbedeutsamen Mooren.
Die Förderung stärkt nachhaltige, klima- und umweltschonende Landnutzung durch Netzwerke, Kooperationen und regionale Wertschöpfungsketten in Brandenburg. Sie unterstützt die Entwicklung gemeinsamer Konzepte, die Förderung von Ökomodellregionen zur Stärkung der Bio-Wirtschaft sowie Projekte zur Vermarktung regionaler und biogener Erzeugnisse. Ziel ist es, die Biodiversität zu schützen, den Klimaschutz voranzutreiben und nachhaltige regionale Wirtschaftskreisläufe zu etablieren.
In diesem Programm werden Investitionen in Maschinen und Geräte zur Erhöhung der Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden und der Biodiversität in Agrarlandschaften gefördert. Dies umfasst insbesondere Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung.
Über Jahrhunderte war die Urbarmachung und Bewirtschaftung und damit auch die Entwässerung von Flächen für die Versorgung der Menschen erforderlich. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels müssen nun jedoch neue Wege, zu einer klimagerechten Landwirtschaft gefunden werden. Dabei gilt es, die landwirtschaftlichen Strukturen in Brandenburg zu erhalten und gleichzeitig die Flächennutzung so umzustellen, dass die negativen Auswirkungen auf das Klima deutlich reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dies bedarf eines umfassenden Transformationsprozesses.
Im Rahmen dieser Richtlinie sollen Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität in der Landwirtschaft, die in besonderem Maße eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung vorantreiben, gefördert werden. Darunter fallen auch Moorbodenschutzmaßnahmen.
Die Förderung unterstützt landwirtschaftliche Kooperativen in Brandenburg bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den Klima- und Biodiversitätsschutz stärken. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Kohlenstoffbindung zu verbessern und die Anpassung an den Klimawandel voranzutreiben. Zudem soll der Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt und rückgängig gemacht werden, während Ökosystemleistungen nachhaltig verbessert sowie Lebensräume und Landschaften erhalten werden.
Mit diesem Sondervermögen unterstützt die Bundesregierung insbesondere die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt für klimawirksame Maßnahmen zum Schutz von Moorböden sowie zur Minderung des Einsatzes von Torf Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF; Kapitel 6092; Titel 686 21) zur Verfügung.
Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) ist das zentrale Finanzierungsinstrument der Bio-Strategie 2030. Es fördert den Ausbau der ökologischen und nachhaltigen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Im engen Austausch mit Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft werden die Fördermaßnahmen des BÖL stets flexibel an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.
Im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und Regionale Akteur:innen) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds und die Länder Niedersachsen und Bremen Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen unterstützt. Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften sowie die Verbesserung der biologischen Vielfalt.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie Sicherung der biologischen Vielfalt
seit 2022
Ziel der Förderrichtlinie Landschaftswerte 2.0 ist es, einen nachhaltigen Beitrag zu Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt zu leisten. In den Niedersächsischen Nationalen Naturlandschaften sollen Informations- und Bildungseinrichtungen und -angebote eingerichtet sowie Partnerbetriebe und Partnerinitiativen (Netzwerke) für regionale und nachhaltige Wirtschaftsweisen etabliert werden.
Das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 enthält eine Vielzahl von sektoralen und übergreifenden Maßnahmen. Ziel ist es, den Wandel zu einer klimaneutralen Gesellschaft noch zu Beginn der 2020er-Jahre anzuschieben, um die neuen Klimaschutzvorgaben zu erreichen. Dabei wurde der Fokus vor allem auf kurzfristig wirkende Maßnahmen gesetzt, die den Ausstoß von Treibhausgasen sicht- und messbar mindern.
Ziel der Förderung ist eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in Brandenburg und zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert mit der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, als eine von vielen Maßnahmen, die Eigenvorsorge auf kommunaler, regionaler und lokaler Ebene zu stärken.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente der europäischen Kohäsionspolitik. Mit dem EFRE sollen die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen der Union gemindert und die Lebensbedingungen in den strukturschwächsten Regionen verbessert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Gebieten mit schweren oder dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen. Die Gelder werden in Deutschland über EFRE-Programme der Bundesländer umgesetzt.
LIFE ist das Förderprogramm der EU für Umwelt, Naturschutz und Klimapolitik, mit dem seit 1992 über 5.800 Projekte europaweit finanziert wurden. Die allgemeinen LIFE-Ziele werden im Rahmen des aktuellen LIFE-Programms 2021–2027 von vier Teilprogrammen umgesetzt.
Vier Pilotvorhaben zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Moorböden
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Mit der Förderinitiative "Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz" werden Projekte zum Schutz landwirtschaftlich genutzter Moorböden gefördert. Die Pilotvorhaben erproben, wie trockengelegte und intensiv genutzte Moorböden in eine nasse Bewirtschaftung überführt werden können. Im Mittelpunkt stehen dabei Wiedervernässungsmaßnahmen und deren Auswirkungen, die Etablierung standörtlich angepasster Paludikulturen und Fragen im Zusammenhang mit deren Bewirtschaftung. Dabei werden Aspekte einer sozial und wirtschaftlich ausgewogenen Umsetzung ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Erkenntnisse sollen als Grundlage für eine breite Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen und für fachpolitische Schlussfolgerungen zum zukünftigen Beitrag wiedervernässter bewirtschafteter Moorböden für den Klima-, Umwelt- und Naturschutz dienen.