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Moorloch in der Lüneburger Heide
FÖRDERUNG
Förderrichtlinie für die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (1.000 Moore)
Klimamoorschutz – Naturschutzbedeutsame Moore
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Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) Akteur*innen bei der Wiedervernässung von kleinen, naturschutzbedeutsamen Mooren.

Nasse Moore sind als natürliche Kohlenstoffspeicher entscheidende Partner für den Klimaschutz. Darüber hinaus tragen sie als wertvolle Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität, zum Natur- und zum Artenschutz bei. Der Moorbodenschutz steht deshalb im besonderen Fokus des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung.

In der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz haben sich Bund und Länder 2021 darauf geeinigt, die jährlichen Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 zu reduzieren. Das Förderprogramm 1.000 Moore soll einen dauerhaften, ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und Bindung von CO2 in Mooren leisten. Die geförderten Vorhaben sollen zudem zur Bewahrung sowie zum Schutz und zur Stärkung der moorspezifischen und moortypischen biologischen Vielfalt beitragen.

1.000 Moore richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung entwässerter Moore und zur damit verbundenen Renaturierung der Flächen. Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen als auch die Vorbereitung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt. Die 1.000-Moore-Förderrichtlinie adressiert sowohl Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch auf Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen. Auch Maßnahmen auf Flächen, die für Belange des Naturschutzes extensiv gepflegt werden, sind förderfähig.

Förderschwerpunkte

Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):

FSP 1: Orientierungsberatung zur Identifizierung von für die Wiedervernässung geeigneten Flächen 

FSP 2: Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen

  • FSP 2.1: Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung 
  • FSP 2.2: Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung 
Online-Schulung für interessierte Antragsteller*innen

Am 16.09.2024 wird eine Online-Schulung für interessierte Antragsteller*innen angeboten. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungswebsite der Projektträgerin ZUG. 

übergeordnete Förderung
Kontakt

Projektträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft:

Beratungstelefon: 030 72618 0798

E-Mail: 1000Moore@z-u-g.org

Diese Förderung finanziert:
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