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Bei dem Projekt handelte es sich um nach der EFRE-Richtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ (KliMo) geförderte Maßnahmen in Form von Aufhebungen und (Teil-)Verfüllungen von Gräben, Neubau von Dämmen und dem anschließende Flächeneinstau (Moorrenaturierung) mit einhergehender Nutzungsänderung. Begleitend sollte zur Erfolgskontrolle ein Grundwassermessnetz sowie ein faunistisches und floristisches Monitoring eingerichtet werden.
So sollte neben einer Treibhausgasreduzierung (Einsparung: 6.800 to CO2 Aquiv./a) auch die (Wieder-) Herstellung naturnaher Moorlebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten erreicht werden. Das Maßnahmengebiet bestand dabei insgesamt aus 7 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 450 ha. Die Ausweisung eines Teils der Maßnahmenkulisse zum Naturschutzgebiet soll anschließend folgen.
Maßnahmen
Zur Realisierung dieses Projektes ist im Lichtenmoor die vereinfachte Flurbereinigung für Klima und Umwelt (FKU) gestartet, um eine Neuverteilung des Eigentums und damit der Nutzungseinheiten Landwirtschaft, Torfabbau und Naturschutz sowie die Gewässerplanung (Verlegung, Umleitung und Aufhebung des Vorflutsystems) zu erwirken. Elementar ist hier u. a. die Neuausrichtung der Hauptvorflut nach Nordosten, um den Kernbereich des Lichtenmoores bestmöglich vor einer Entwässerung der umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen zu schützen.
Vernetzung
Um außerdem zu einer breiten Akzeptanz des Projektes sowie der daran anschließenden Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet zu gelangen, fanden vor Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Informationsveranstaltungen sowie zahlreiche Arbeitskreise mit Interessensvertretungen u.a. aus Politik, Landwirtschaft, Torfabbau, und Jagd sowie Vertretern der Wasser- und Bodenverbände, des Naturschutzes, der betroffenen Eigentümer sowie Mitarbeitern der Kreisverwaltung statt.
Das Projekt "Lichtenmoor- integraler Bestandteil der Flurbereinigung Lichtenmoor“ wird zu 50% aus EFRE-Mitteln der Richtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ (KliMo) der Europäischen Union und zu 25% aus Landesmitteln gefördert.
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