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Im Rahmen dieser Richtlinie sollen kooperative Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität in der Landwirtschaft, die in besonderem Maße eine zukunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung vorantreiben, gefördert und partnerschaftlich mit den Bewirtschaftenden umgesetzt werden. Die Intervention dient insbesondere der Umsetzung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie.
Im Rahmen der Förderung sollen ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Flächen honoriert werden, die auf freiwilliger Basis über Bewirtschaftungsverpflichtungen eingegangen werden, die über die Anforderungen der Konditionalität und das nationale Ordnungsrecht und damit ggf. auch über spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen hinausgehen. Damit werden gezielt zusätzlich erwünschte Leistungen zur Förderung der Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität umgesetzt. Die damit verbundenen Ertragseinbußen beziehungsweise Mehraufwendungen einschließlich möglicher Transaktionskosten werden im Rahmen der Förderung ausgeglichen.
In diesem Sinne erfolgen Zuwendungen für „Kooperative Klimaschutzmaßnahmen“ oder „Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen“ gemäß Teil II dieser Richtlinie.
Förderberechtigte
Gefördert werden Zusammenschlüsse (Kooperativen) aus mindestens drei landwirtschaftlichen Einzelbetrieben, die gemeinschaftlich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in einem sinnvoll abgegrenzten Projektgebiet planen und umsetzen.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg
Cissy Riedel (Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung und Landwirtschaft)
E-Mail: cissy.riedel@mluk.brandenburg.de
Telefon: +49 331 866-7623