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FÖRDERUNG
Klimaschutz durch Moorentwicklung
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Mit der Richtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ fördern die EU (aus EFRE-Mitteln) und das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz der Niedersächsische Landesregierung mit insgesamt 52,4 Mio. Euro die Reduktion von Treibhausgasemissionen aus Moorböden sowie die klimaschonende Bewirtschaftung und wirtschaftlich tragfähige Moorbodennutzung.

Seit 2015 dient die Förderrichtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ der Umsetzung des Programms "Niedersächsische Moorlandschaften", welches die Erhaltung und die Verbesserung der vielfältigen natürlichen Funktionen und Leistungen von Mooren - insbesondere für den Klimaschutz, die biologische Vielfalt, den Gewässerschutz und den Bodenschutz - zum Ziel hat.

Die deutschlandweit bedeutsamen Moorgebiete in Niedersachsen emittieren jährlich ca. 10,6 Mio. t CO2-Äquivalente (ohne Torfnutzung). Dies entspricht 11 % der gesamten Treibhausgasemissionen Niedersachsens. 

Fördervolumen in Euro
52.350.000,00
Kontakt

NBank
Team Hochschulen und Umwelt

Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Telefon: 0511 30031 929
E-Mail: moorschutz@nbank.de

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, 
Bauen und Klimaschutz (Ref. 26) 
Evelin Bujak 

E-Mail: Evelin.Bujak@mu.niedersachsen.de  

Bundesland
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