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FÖRDERUNG
Moorbauernprogramm: Moorbodenschonende Bewirtschaftung
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Das Moorbauernprogramm ist neben dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), der Förderung des ökologischen Landbaus, der Förderung des Tierwohls und dem Vertragsnaturschutzprogramm Teil der breiteren Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zur Unterstützung einer nachhaltigen, umweltfreundlichen Landwirtschaft in Bayern. Gefördert werden die Umwandlung von Acker in Dauergrünland, die Bewirtschaftung von nassem Grünland und der Anbau von Paludikulturen.
Honorierte Maßnahmen des Programms

Mit der Honorierung des Umstiegs von der Acker- in eine dauerhafte Grünlandnutzung wurde 2023 der erste Mosaikstein des "Moorbauernprogramms" in Bayern bereitgestellt. Seit 2024 stehen drei weitere Maßnahmen zu Verfügung. Sie honorieren eine nasse Nutzung von Grünlandflächen bzw. den Anbau von Paludikulturen.

  • M10, Umwandlung von Acker in Dauergrünland, Fördersatz: 3.300 €/ha
  • M12, Bewirtschaftung von nassem Grünland: 600 €/ha
  • M14, Bewirtschaftung von wiedervernässtem Grünland mit Stauziel: 900 €/ha
  • M16, Anbau von Paludikulturen mit Stauziel: 2.200 €/h
Zentrale Bausteine zur Umsetzung des Moorbauernprogramms
  1. Instrumente der Ländlichen Entwicklung
  2. Flächenförderprogramme
  3. Moorbodenschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen
  4. Information und Beratung

Instrumente der Ländlichen Entwicklung

Die Ländliche Entwicklung setzt in ihren Projekten auf:

  • das Genossenschaftsprinzip in der Flurneuordnung und Dorferneuerung,
  • die aktive Bürgerarbeit und freiwillige Zusammenarbeit von Gemeinden in der Integrierten Ländlichen Entwicklung,
  • die unternehmerischen Menschen in den Initiativen boden:ständig und Heimat Unternehmen.

Immer begleiten Experten der Verwaltung oder externe Fachleute mit ihrem Wissen und ihrem Sachverstand die Projekte. Gemeinsam entstehen Leitbilder, um die eigene Heimat weiterzuentwickeln.

Die Ländliche Entwicklung setzt auf die Macher und Pioniere bei Landnutzenden und Gemeinden. Sie gestaltet die Rahmenbedingungen vor Ort so, dass immer mehr Menschen ihr Lebensumfeld mitgestalten wollen.

Anhebung des Wasserstands

Die Wasserstandsanhebung ist in der Regel die Voraussetzung, um mehr Wasser in der Fläche zu halten und so den Torfkörper vor dem Abbau zu schützen. Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung können sich auf den Wasser- und Naturhaushalt auswirken. In den meisten Fällen werden wasser- und naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren notwendig sein.

Bei einer Anhebung des Wasserstands sind zudem in der Regel mehrere Grundstückseigentümer betroffen. Hier kann eine Flurneuordnung nötig werden. Die Ämter für Ländliche Entwicklung sind für Flurneuordnungen zuständig. Sie leisten planerische, finanzielle und organisatorische Hilfe. Dies gilt unter anderem auch für die Errichtung von z. B. Staueinrichtungen.

Flächenförderprogramme

Das Moorbauernprogramm fördert die moorverträgliche landwirtschaftliche Nutzung durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) auf der Fläche. Mit der Maßnahme M10 wird die Umwandlung von Acker in Dauergrünland in der Moorbodenkulisse fünf Jahre lang mit jährlich 3.300 € pro Hektar honoriert. Eine Rückumwandlung des entstandenen Dauergrünlands in Ackerland nach Ende des Verpflichtungszeitraums ist ausgeschlossen.

Die entstandenen Dauergrünlandflächen können im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) in Grünland-AUKM einbezogen werden und/oder in Maßnahmen des Moorbauernprogramms, die eine "nasse Nutzung" von Flächen honorieren. Das Maßnahmenangebot wird ab 2024 entsprechend erweitert. Die erforderliche Anhebung der Wasserstände auf der Fläche erfolgt meist im Rahmen von Projekten und Verfahren der Ländlichen Entwicklung.

Moorbodenschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen

Die Emissionen aus entwässerten Mooren gilt es durch eine moorbodenschonende Bewirtschaftung zu reduzieren. Für wiedervernässte Moorstandorte sind unterschiedliche Optionen denkbar. Landwirtschaftlich genutzt werden können die Flächen vor allem durch die Bewirtschaftung als Feucht- oder Nassgrünland oder den Anbau von Paludikulturen.

Ansprechpartner

Die Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) sind erste Ansprechpartner für Interessierte. Sie informieren und beraten zu den grundsätzlichen Möglichkeiten klima- und moorschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen und Flächenförderprogrammen. Dabei binden sie bei Bedarf die Ämter für Ländliche Entwicklung (ALE) und weitere Akteure ein, um die Möglichkeiten im konkreten Fall vor Ort zu klären. Die ÄELF begleiten die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte.

Kontakt

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Fachliche Ansprechpartnerin an der LfL, Teresa Koller

E-Mail: moorbewirtschaftung@LfL.bayern.de

Projektart
Bundesland
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