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Icon Förderprogramm Moorschutzdatenbank
FÖRDERUNG
Naturschutzförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern
NatSchFöRL M-V
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Gefördert werden Vorhaben des Naturschutzes mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität. Beim Moorschutz ist außerdem auch der Klimaschutz Zuwendungszweck.
Frühere Förderperioden 

Die Planung und Umsetzung von Moorschutzprojekte wie Renaturierungen von Poldern, Wiesen und Mooren sowie Projekte zur Erhaltung und Wiederherstellung von Natura 2000-Lebensräumen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgte während früherer Förderperioden gemäß der Förderrichtlinie „Moorschutz M-V“ (2000 bis 2008) und der Richtlinie zur „Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen“ (FöRiGeF, 2008 bis 2015). Aktuell werden diese Projekte nun durch die Naturschutzförderrichtlinie (NatSchFöRL, seit Februar 2017) finanziert. 

Gegenstand der Förderung
  • Schutz und naturnahe Entwicklung sowie Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren in Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert (vorrangig investive Maßnahmen)
  • Studien für komplexe Maßnahmen zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren (Renaturierungsvorhaben), die der Ermittlung der MAchbarkeit des jeweiligen Vorhabens dienen, einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Zulassung des Vorhabens 

 

Kontakt

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ute Piper, Referatsleiterin

Telefon: 0385-588 16300
E-Mail: u.piper@lm.mv-regierung.de

Diese Förderung finanziert:
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