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Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist auf die Förderung der Landwirtschaft wie auch der ländlichen Räume ausgerichtet. ELER stellt neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) die zweite Säule der GAP dar. Die Einbindung des ELERs in einen gemeinsamen strategischen Rahmen mit den anderen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds dokumentiert sich in einem fondsübergreifenden Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland.
Die Prioritäten in der Förderung (2014-2022) der ländlichen Entwicklung liegen auf den folgenden, langfristigen, strategischen Zielen:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft,
- Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes sowie
- die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Regionen.
Die Umsetzung in Deutschland erfolgte bis 2023 durch die Bundesländer. Ab 2023 wird die Ausgestaltung der ELER-Förderung nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erfolgen, sondern nach dem "Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland".
Auch in der Förderperiode 2023 bis 2027 wird der ländliche Raum durch den ELER unterstützt. Dabei sollen mithilfe des Fonds auch europäische Strategien wie der "Green Deal", die Strategie "Vom Hof auf den Tisch" und die "Biodiversitätsstrategie" zum Schutz der natürlichen Ressourcen umgesetzt werden.