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Naturschutz

FÖRDERUNG
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LIFE ist das Förderprogramm der EU für Umwelt, Naturschutz und Klimapolitik, mit dem seit 1992 über 5.800 Projekte europaweit finanziert wurden. Die allgemeinen LIFE-Ziele werden im Rahmen des aktuellen LIFE-Programms 2021–2027 von vier Teilprogrammen umgesetzt.
FÖRDERUNG
DAS- Förderrichtlinie
2021 - 2026
Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert mit der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, als eine von vielen Maßnahmen, die Eigenvorsorge auf kommunaler, regionaler und lokaler Ebene zu stärken.
PROJEKT
Miteinander für Moore und mehr
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Mit seinem Hotspot-Projekt möchte der NABU Baden-Württemberg, durch investive Naturschutzmaßnahmen und eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit, die biologische Vielfalt im Hotspot stärken und weiterentwickeln. Des Weiteren geht es um eine engere Vernetzung der Akteure, die mit Naturschutz und Landnutzung in der Hotspot-Region zu tun haben, sowie um die Aufwertung und bessere Vernetzung ökologisch besonders wertvoller Feuchtlebensräume.
PROJEKT
Naturschutzgroßprojekt Nordvorpommersche Waldlandschaft
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Die "Nordvorpommersche Waldlandschaft" stellt einen typischen Ausschnitt des Naturraumes "Norddeutsche jungpleistozäne Lehmplatten" dar. Innerhalb dieses Ausschnittes sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet bzw. dauerhaft gesichert werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schreiadler-Bestand im Projektgebiet.
PROJEKT
Renaturierung von Moorlebensräumen auf der Bergischen Heideterrasse
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Im Projektgebiet werden insbesondere durch den Verschluss von Entwässerungsgräben Moorstandorte in ihrer hydrologischen Situation verbessert und wiedervernässt. Die unterschiedlichen Moorlebensräume werden so aufgewertet und in ihrer Funktion als besonderes Habitat und Träger von Ökosystemleistungen gesichert. Die lokale und regionale Bevölkerung arbeitet aktiv an der Maßnahmenumsetzung mit und wird durch diese Einbindung für die Bedeutung von Moorlebensräumen sensibilisiert.
FÖRDERUNG
Gemeinsam echten Klimaschutz bewirken
seit 2022
Ziel des NABU Klimafonds ist es, messbare Reduktionen von Treibhausgasemissionen auf Moorböden zu bewirken.
FÖRDERUNG
seit 1986
Das Land Schleswig-Holstein bietet Landwirt*innen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes fünfjährige Vereinbarungen an, um bestimmte Nutzungsformen durch Ausgleichszahlungen zu fördern. So werden beispielsweise im Grünland eine extensive Beweidung und eine wildtierschonende Mahd sowie im Ackerland die gezielte Ansaat verschiedener Futter- und Blühpflanzen als Nahrung für Wildtiere gefördert.
FÖRDERUNG
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Das Programm "Biologischer Klimaschutz durch Moorschutz und Neuwaldbildung" hat das Ziel, mit Maßnahmen des biologischen Klimaschutzes natürliche Kohlenstoffsenken wiederherzustellen und so einen Beitrag zum Klima- und Biodiversitätsschutz zu leisten. Ein wesentliches Handlungsfeld ist dabei die Wiedervernässung entwässerter Moore.
FÖRDERUNG
BiolV
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Im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und Regionale Akteur:innen) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds und die Länder Niedersachsen und Bremen Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen unterstützt. Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften sowie die Verbesserung der biologischen Vielfalt.
FÖRDERUNG
EFRE
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Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente der europäischen Kohäsionspolitik. Mit dem EFRE sollen die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen der Union gemindert und die Lebensbedingungen in den strukturschwächsten Regionen verbessert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Gebieten mit schweren oder dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen. Die Gelder werden in Deutschland über EFRE-Programme der Bundesländer umgesetzt.