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FÖRDERUNG
Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt
BiolV
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Niedersachsen, Bremen und Hamburg haben für die aktuelle Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER Fonds) eine gemeinsame Förderregion gebildet. Die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima erhalten dabei einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Dazu wurde das Förderkonzept "Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen (KLARA) 2023-2027" entwickelt, das eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten umfasst. Eines der Instrumente ist die Fördermaßnahme „ Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)“, die schwerpunktmäßig die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen, Arten und Ökosystemleistungen fördert.

Im Januar 2023 hat die neue Förderperiode aus dem ELER-Fonds, der Mittel der Europäischen Union für die Entwicklung der ländlichen Räume bereitstellt. Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg haben hierzu eine gemeinsame Förderregion gebildet und gemeinsame inhaltliche Zielsetzungen entwickelt.

Die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima erhalten dabei einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Dazu wurde das Förderkonzept "Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und regionale Akteur:innen (KLARA) 2023-2027" entwickelt, das eine große Bandbreite von neuen und etablierten Förderinstrumenten umfasst.

Eines der Instrumente ist die Fördermaßnahme „ Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)“ der ELER-Förderperiode 2023 - 2027. Diese greift als Nachfolgefördermaßnahme der Maßnahmen „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)“ und „Erhalt Und Entwicklung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften (EELA)“ das bisherige Förderangebot der investiven Naturschutzfördermaßnahmen auf und fasst diese zusammen.

Finanziert werden Vorhaben:

  • zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Landschaften
  • zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt (Fokus: Arten)
  • zur Verbesserung von Ökosystemleistungen
  • zur Bewahrung natürlicher Ressourcen

Schwerpunktmäßig werden dabei Natura 2000-Gebiete, sonstige Naturschutzgebiete und Großschutzgebiete, niedersächsische Moorlandschaften sowie das Wiesenvogelschutzprogramm gefördert.

Kontakt

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Sabine Häring-Strotkötter, 
Referat N1, 
Telefon: 0511-120-3535
sabine.haering-strotkoetter@mu.niedersachsen.de 

Diese Förderung finanziert:
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