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FÖRDERUNG
Biologischer Klimaschutz durch Moorschutz und Neuwaldbildung in Schleswig-Holstein
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Das Programm "Biologischer Klimaschutz durch Moorschutz und Neuwaldbildung" hat das Ziel, mit Maßnahmen des biologischen Klimaschutzes natürliche Kohlenstoffsenken wiederherzustellen und so einen Beitrag zum Klima- und Biodiversitätsschutz zu leisten. Ein wesentliches Handlungsfeld ist dabei die Wiedervernässung entwässerter Moore.

Dies umfasst insbesondere den Erhalt und die Stärkung der biologischen Vielfalt in Mooren, die Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensräume der moortypischen Tier- und Pflanzenarten, und die Einsparung von Treibhausgasen durch Moorvernässung. Ein weiteres Handlungsfeld ist die Naturwaldneubildung und der Umbau von Wäldern auf Moorböden einschließlich der Wiedervernässung von Waldmooren sowie besucherlenkende Maßnahmen zum Schutz der Lebensräume und Arten und die naturschutzbezogene Wissensvermittlung. 

Das Programm zum Biologischen Klimaschutz ergänzt das Moorschutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein. Für das Programm werden Landesmittel zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung des Programms erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Projektanträge zum Biologischen Klimaschutz können direkt bei der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH) gestellt werden. Eine Förderung ist nur für Projekte in Schleswig-Holstein möglich.

Förderfähig sind Projekte, die insbesondere folgende Förderzwecke erfüllen:

  • Erhaltung moortypischer Wasserstände oder Wiedervernässung von trockengelegten bzw. degenerierten Mooren zum Erhalt oder zur Entwicklung und Verbesserung der Lebensräume der moortypischen Flora und Fauna,
  • Einsparung von Treibhausgasen durch Moorvernässung
  • Einsparung von Treibhausgasen durch die Wiederherstellung moortypischer Wasserstände in Wäldern auf Moorböden,
  • Umbau von Wäldern auf Moorböden (Baumartenwechsel durch Naturverjüngung, Saat oder Pflanzung, Kultursicherung und –pflege)
  • Naturwaldneubildung
  • Dokumentation und Erfolgskontrolle der Maßnahmen und zur Information der Öffentlichkeit über das Moorschutzprogramm und das Programm Biologischer Klimaschutz,
  • der Ankauf oder die langfristige Pacht von Flächen (die langfristige Pacht von Flächen ist nur bei Zuwendungen aus dem Moorschutzfonds zulässig) oder der Erwerb von Rechten an Flächen zum Zwecke des Moorschutzes oder des Biologischen Klimaschutzes,
  • besucherlenkende Maßnahmen zum Schutz der Lebensräume und Arten sowie die naturschutzbezogene Wissensvermittlung hierzu

 

Kontakt

Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

Eschenbrook 4
D-24113 Molfsee

Telefon: 0431 / 210 90 - 101
E-Mail: foerderung@stiftungsland.de

Bundesland
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