Hier werden alle Förderungen gelistet, die in der Moorschutzdatenbank aufgeführt werden. Wenn Sie weitere Förderungen beisteuern wollen, nutzen Sie bitte das Förderungsformular.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie Sicherung der biologischen Vielfalt
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Durch die Förderrichtlinie Landschaftswerte wurden Maßnahmen in Niedersachsen unterstützt, die einen nachhaltigen Beitrag zur Bewahrung, zum Schutz und zur Förderung des Natur- und Kulturerbes leisten, die die Entwicklung der geschützten Natur und Landschaft positiv beeinflussen und damit zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum beitragen.
Das Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe" bietet einen Rahmen zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zu nachwachsenden Rohstoffen. Die Finanzierung wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereitgestellt. Das Förderprogramm soll die Weiterentwicklung der nachhaltigen Bioökonomie unterstützen. Dabei sollen zum einen die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung und zum anderen die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind und die gesellschaftlichen Erwartungen berücksichtigen, unterstützt werden.
Die Stiftung fördert die Renaturierung von Mooren im Land Brandenburg. Egal ob Landkreis oder Kommune, Privatperson, Verband oder Verein - jede juristische oder natürliche Person kann einen Projektantrag stellen.
Mit dem Bundesprogramm "Biologische Vielfalt" fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.
Der Deutsche Moorschutzfonds wurde im Jahr 2011 vom NABU und der Volkswagen Leasing GmbH gegründet. Mit ihm wurde ein Instrument geschaffen, mit dem dauerhafte zusätzliche Moorschutzprojekte in Deutschland finanziert werden können. Durch die gezielte Kombination mit Fördergeldern soll das aus dem Moorschutzfonds eingesetzte Geld vervielfacht werden.
Die Nationale Klimaschutzinitiative unterstützt durch verschiedene Förderprogramme Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland finanziell. Antragsfähig sind z. B. Unternehmen, Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen. Die Förderschwerpunkte sind breit aufgestellt und reichen von innovativem Klimaschutz über Abwasserentsorgung und Beleuchtung bis hin zu Mobilität.
"Chance.natur" dient der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist ein Finanzinstrument der Europäischen Union, das speziell für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gebiete und der Landwirtschaft geschaffen wurde.
Gefördert werden Vorhaben des Naturschutzes mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität. Beim Moorschutz ist außerdem auch der Klimaschutz Zuwendungszweck.
Ziel des Ressortforschungsplan ist es, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und seine Behörden in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dazu werden jährlich ein Forschungsrahmen sowie neue Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE Vorhaben) identifiziert, die über Haushaltsmittel finanziert werden.
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) will die Bundesregierung entscheidend dazu beitragen, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so ihre Resilienz und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Diese Klimaschutzleistungen umfassen Minderung, Anpassung und Negativemissionen.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das Hauptinstrument zur Förderung einer nationalen Agrarstruktur, für die Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt werden.
Der Waldklimafonds ist Programmbestandteil des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und wurde auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages unter gemeinsamer Federführung des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) eingerichtet.
Ziel ist es, den nationalen Klimaschutz und die Energieeffizienz zu stärken.
Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert mit der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, als eine von vielen Maßnahmen, die Eigenvorsorge auf kommunaler, regionaler und lokaler Ebene zu stärken.