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FÖRDERUNG
Wildnisfonds
2019 - 2030
Der Wildnisfonds trägt zur Erreichung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bei. Der Wildnisfonds fördert bundesweit die Sicherung von Wildnisflächen. Er richtet sich an Besitzer*innen von geeigneten Wald-, Moor-, oder Auenflächen. Stiftungen und Naturschutzorganisationen können diese Flächen oder das Nutzungsrecht an diesen Flächen mit Mitteln des Wildnisfonds erwerben.

Um das Zwei-Prozent-Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) zu erreichen, hat die Bundesregierung unter anderem den Wildnisfonds eingerichtet. Der Wildnisfonds ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Mit den Maßnahmen des Wildnisfonds wird die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland unterstützt. Wildnisgebiete im Sinne des Zwei-Prozent-Ziels der NBS sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, in denen ein vom Menschen unbeeinflusster Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft gewährleistet ist. Wo immer dies möglich ist, sollen Wildnisgebiete für die Menschen erlebbar sein und so zur Wertschätzung wilder unberührter Natur in der Bevölkerung beitragen.

Wildnisgebiete sollen mindestens 500 oder sogar 1.000 Hektar groß sein. Förderfähige Flächen müssen nicht schon per se diese Größe erreichen. Sie müssen aber so erweitert werden oder selbst ein schon bestehendes Gebiet erweitern können, dass perspektivisch ein großes, unzerschnittenes Wildnisgebiet entstehen kann. Der Wildnisfonds richtet sich an Besitzer*innen von geeigneten Wald-, Moor-, oder Auenflächen. Stiftungen und Naturschutzorganisationen können diese Flächen oder das Nutzungsrecht an diesen Flächen mit Mitteln des Wildnisfonds erwerben.

Gefördert werden können Vorhaben, die im Ankauf oder Eintausch einer Fläche oder dem Ausgleich für einen dauerhaften Nutzungsverzicht bestehen, nebst Nebenkosten und verbunden mit der Sicherung der Fläche für die Wildnisentwicklung.

Der Wildnisfonds wird mit dem Förderprogramm KlimaWildnis (ANK-Maßnahme 4.1) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) um Fördermaßnahmen zum natürlichen Klimaschutz ergänzt.

Kontakt

Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)
Telefon: 030 72618 0400
E-Mail: wildnisfonds@z-u-g.org

Projektart
Bundesland
Diese Förderung finanziert:
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